Vereinsrecht

Vereine – ob eingetragen oder nicht – prägen das gesellschaftliche, kulturelle und politische Leben in Deutschland in starkem Maße. Vom Kegelclub bis zur Gewerkschaft, von der Seelsorge bis zum Sport, vieles regelt sich nach den Bestimmungen des Vereinsrechts, weil die handelnden Institutionen sich als Vereine organisiert haben.

Der Gesetzgeber hat den Vereinen einen sehr großen Spielraum bei der Gestaltung ihrer inneren Organisation (Satzung) eingeräumt. Wichtiges Betätigungsfeld für den im Vereinsrecht tätigen Anwalt ist daher die Gestaltung und Überarbeitung von Vereinssatzungen. So mancher Rechtsstreit kann mit einer sinnvollen Regelung in der Satzung vermieden oder zumindest deutlich vereinfacht werden. Durch fehlerhafte, unvollständige oder einfach nur ungeschickt formulierte Vereinssatzungen wurde schon so mancher Verein langfristig handlungsunfähig.

Sonderprobleme stellen sich darüber hinaus bei gemeinnützigen Vereinen, die insbesondere einer verschärften Überwachung durch die Finanzverwaltung unterliegen.

Auch die beste Vereinssatzung kann Streitigkeiten unter den Vereins- bzw. Vorstandsmitgliedern nicht ausschließen. Das Vereinsrecht bietet hier vor allem bei eingetragenen Vereinen häufig nur sehr förmliche Lösungsmöglichkeiten, die sich dem juristischen Laien nicht ohne weiteres erschließen.