Erbrecht

Um seinem letzten Willen Geltung zu verschaffen, aber auch um Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, rechtzeitig ein sinnvoll ausgestaltetes und rechtssicheres Testament zu verfassen. Damit kann eine dem Willen des Erblassers entsprechende Vermögensaufteilung erreicht und manchmal sogar Erbschaftsteuer gespart werden.

Kein Testament?

Tritt der Erbfall ein, ohne dass ein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese stellt sich oft ganz anders da, als von den Hinterbliebenen vermutet oder vom Erblasser erwartet. Es ergeben sich regelmäßig zahlreiche Fragen und Probleme. Unklarheit herrscht im Besonderen, wer den Verstorbenen beerbt hat, von welchen Erbquoten auszugehen ist und ob Zahlungen zu Lebzeiten auf den Erbteil angerechnet werden müssen.

Oft stellt sich auch die Frage, ob eine Erbschaft angenommen werden soll, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat oder wie der Nachlass zu bewerten ist. Gibt es eine Mehrheit von Erben, muss die Erbengemeinschaft aufgelöst und der Nachlass auseinandergesetzt werden. Daneben ist häufig zu klären, ob Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden können und in welcher Höhe diese bestehen. Hinzu kommen zahlreiche formale Fragen: Wie schlägt man ein Erbe aus? Muss ein Erbschein beantragt werden? Welche Form muss ein Testament haben.

Liegt ein vom Verstorbenen selbst entworfenes Testament vor, ist zu prüfen, ob dieses rechtswirksam ist. Im Falle von Formfehlern oder rechtlichen Fehlern kann es zu nicht beabsichtigten Rechtsfolgen von erheblicher Tragweite kommen.