Kosten
Sprechen Sie uns vor einer verbindlichen Beauftragung auf die zu erwartenden Kosten an. Stellen Sie uns die Honorarfrage!
Zu Ihrer Orientierung hier schon einmal ein paar Informationen über das Anwaltshonorar.
Zivilrechtliche Streitigkeiten
Wird keine anders lautende Honorarvereinbarung getroffen, fällt für die anwaltliche Tätigkeit nach §§ 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), 612 BGB die „übliche Vergütung“ als Honorar an. Die übliche Vergütung beläuft sich nach dem Gebührenverzeichnis zum RVG für die außergerichtliche Tätigkeit in der Regel auf eine vom Streitwert abhängige 1,3fache Gebühr und bei gerichtlicher Vertretung auf eine 2,5fache Gebühr. Welcher Betrag sich hinter diesen Gebühren verbirgt kann anhand der Gebührentabelle abgelesen werden.
Ein vom Streitwert unabhängiges Honorar kann durch eine Honorarvereinbarung vertraglich bestimmt werden. Die Honorarvereinbarungen mit unserer Kanzlei sehen in der Regel ein Grundhonorar zzgl. eines aufwandsabhängigen Honoraranteils auf der Grundlage unseres Standardstundensatzes von € 150,00 inkl. 19 % MWSt vor.
In Einzelfällen kann nach § 4a RVG auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Dies ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber (der Mandant) aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse wegen der zu erwartenden Anwaltskosten von der Beauftragung eines Anwalts abgehalten werden würde. Honorarvereinbarungen mit unserer Kanzlei, die ein Erfolgshonorar vorsehen, enthalten, ebenfalls einen erfolgsunabhängigen Grundhonoraranteil.
Strafrechtliche Streitigkeiten/Bußgeldsachen
Die Anwaltsgebühren berechnen sich in diesen Angelegenheiten nicht nach dem Streitwert, sondern nach sog. Rahmengebühren. Der Anwalt kann, je nach Aufwand, Bedeutung und Schwierigkeit des Falles die genaue Höhe des Honorars innerhalb des Gebührenrahmens selbst festlegen. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, berechnen wir hier jeweils die sog. Mittelgebühr. Daraus ergibt sich folgende unverbindliche Beispielsrechnung:
Bußgeldsache
– bei Bußgeld bis € 40,00 –
Grundgebühr: € 101,15 inkl. 19 % MWSt
Terminsgebühr pro Verhandlungstag € 65,45 inkl. 19 % MWSt
Verfahrensgebühr:€ 65,45 inkl. 19 % MWSt
Summe: € 232,05 inkl. 19 % MWSt
Strafsache
Grundgebühr: € 196,35 inkl. 19 % MWSt
Terminsgebühr pro Verhandlungstag € 166,60 inkl. 19 % MWSt
Verfahrensgebühr € 166,60 inkl. 19 % MWSt
Summe: € 529,55 inkl. 19 % MWSt
Zusätzlich zum Honorar dürfen Auslagen (Fahrtkosten, Kopien, Porto- und Telekommunikationskosten, etc.) berechnet werden.
In Berufungs- und Revisionsverfahren fallen höhere Kosten an.
Andere Rechtstreitigkeiten
Über die zu erwartenden Kosten in anderen Rechtsstreitigkeiten informieren wir sie gerne persönlich oder auf Anfrage per Email.
Online-Beratung
Bei der Online-Beratung der Awaltskanzlei Martin Becker haben Sie die Möglichkeit zwischen zwei Preiskategorien zu wählen. Eine einfache Anfrage mit einer Nachfragemöglichkeit kostet € 44,- (inkl. 19 % MwSt). Für eine große Anfrage mit zwei Nachfragemöglichkeiten berechnen wird € 89,- (inkl. 19 % MwSt).
Muster
In unserem Servicebereich stellen wir neben unseren kostenfreien Mustertexten und Musterformulare auch einige Mustertexte gegen Entgelt zum Download zur Verfügung. Die Kosten für die Mustertexte finden sie in unserem Servicebereich Mustertexte.