Schadensersatzrecht

Unfälle – ob im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt – gibt es tagtäglich. Und trotz der Häufigkeit dieser Schadensfälle stellen sich dabei viele juristische Fragen: Wer muss für den entstandenen Schaden einstehen? Was ist überhaupt ein im juristischen Sinne ersatzfähiger Schaden? Wie ist der Schaden zu regulieren, wenn der Geschädigte den Unfall mitverschuldet hat? Kann der Schaden über eine Versicherung abgewickelt werden?

Außer bei Unfällen gibt es natürlich auch im Falle von Straftaten Schadensersatzansprüche des Opfers gegen den Täter. Gerade in solchen Fällen will der Geschädigte sich oft nicht selbst um die Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche kümmern müssen, da dies den erneuten Kontakt mit dem Täter bedeuten würde. Unabhängig davon, ist auch bei Straftaten nicht immer juristisch eindeutig, wie weit die Schadensersatzpflicht des Täters reicht.

Hat ein Schadensfall auch eine (seelische oder körperliche) Verletzung hervorgerufen, kann der Geschädigte regelmäßig auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Probleme bereitet hier in aller Regel schon die Frage, in welcher Höhe Schmerzensgeldansprüche überhaupt bestehen. Schwierigkeiten bei der rechtlichen Bewertung ergeben sich häufig aus dem Umstand, dass die Verletzung zu einer andauernden Beeinträchtigung der Gesundheit führt oder die Zeit bis zur Genesung nicht absehbar ist.

Schließlich kann es auch passieren, dass man zu Unrecht auf die Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen wird oder man nicht einschätzen kann, ob die erhobene Forderung überhaupt oder in der behaupteten Höhe besteht.